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13.12.2006 um 13:14 Uhr #13874
Werte Forumsteilnehmer, ich bräuchte dringend einen Praxistipp
Folgender Sachverhalt: Ein DN mit einer „Quasi-Gewinnbeteiligung“ erhält abhängig vom Bilanzgewinn einen Zuschlag zum laufenden Entgelt dieser wird jeweils zu Jahresende neu berechnet und im Folgejahr monatlich mit dem laufenden Entgelt ausbezahlt. Nun ist dieser Dienstnehmer ausgeschieden – hat aber Anspruch auf die „Gewinnbeteiligung“ des abgelaufenen Jahres – welche aber erst mit Bilanzlegung ermittelt wird.
Kann man das als unwillkürliche Nachzahlung betrachten – und wie soll man das Abrechnen? – Der DN ist ja schon ausgeschieden – L16 ist schon ausgestellt worden – wie schaut sowas in der Praxis aus?
Bitte um Tipps von euch
Danke euer kücken
16.1.2007 um 13:15 Uhr #18692Hallo Kücken!
Also man kann ausgeschiedenen DN immer noch was ausbezahlen. Wie das dein Programm kann, weiss ich nicht. Ich arbeite auf RZL. Da geht es auf jeden Fall. Man gibt in dem jeweiligen Abrechnungsmonat Aufrollung des Austrittsmonats ein und kann dann noch diverses abrechnen. Natürlich sende ich dann nochmals einen richtigen L16 weg.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
lg
Petra16.1.2007 um 13:32 Uhr #18693Hallo Petra!
Dass ich auf diesen Beitrag noch eine Antwort erhalte hätt ich nicht gedacht 😀
Möglicher Weise liegt dies daran, dass ich mich nicht unbedingt sehr klar ausgedrückt hatte. Ich bin kein Praktiker und arbeite daher auch nicht auf oder mit einem Lohnverrechnungsprogramm …. meine Arbeit besteht lediglich aus dem theoretisieren – das fällt natürlich nicht immer leicht – denn ich weiß nicht ob man, wenn man einem DN der im September 06 ausgetreten ist, theoretisch im Februar 07 Bezüge auszahlt die im Zusammenhang mit der Arbeit 2006 stehen – praktisch irgendwie korrekt abrechnen kann. Bzw. ist es tatsächlich möglich über den Jahreswechsel einen ehemaligen Mitarbeiter zu rollen der schon 6 Monate aus dem Betrieb ausgeschieden ist? – und ist das dann eine Nachzahlung? Muss ich das überhaupt rollen? er kriegts ja jetzt – ich kenn mich ned aus 😳
22.1.2007 um 19:54 Uhr #18694Hi Kücken,
also ich würde schon meinen, wenn dem DN eine gewisse Nachzahlung zusteht, könnte eine Provision vom letzten Jahr sein die sich erst zum Jahresende ergeben hat, dass er die trotz Austritt sehr wohl noch bekommt. Wenn es der DG unter dem Tisch fallen lässt und der DN nichts mehr fordert, wird niemand mehr danach schreien. Aber wenn es vertraglich geregelt ist, dass er nach zB Umsätzen eine Provision bekommt, kann er die sicherlich einklagen. Aber wenn du das so genau wissen willst, würde ich ganz ehrlich beim FA nachfragen. Wenn ich diesen konkreten Fall hätte, würde ich auf alle Fälle beim FA nachfragen, wie das lohnzetteltechnisch funktioniert. Ich glaube, am richtigsten wäre es, das richtige Jahr nochmals zu „öffnen“, in den Austrittsmonat die Zahlung abzurechnen und den L16 zu korrigieren.
lg
Petra -
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