Zählen Lehrjahre zu Dienstjahre für Kündigung?

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  • #16497
    MaHa
    Teilnehmer

    Lt. Betriebsrat ist eine Kündigungsfrist von 2 Monaten im folgenden Fall nicht korrekt:

    Lehrzeit vom 01.08.2007 bis 31.07.2010 und seither Angestellter.
    Meines Wissens nach zählen Lehrjahre erst dann zu den Dienstjahren wenn die Gesamtzeit mind 7 Jahre inkl. Lehrzeit gedauert hat. Bin ich da am Holzweg? Habe ich mich zu sehr in den Angaben der Abfertigungsansprüche verrannt bei denen es diese Regel gibt?

    Bitte um Hilfe!
    Vielen Dank!

    #24494
    ingridB
    Teilnehmer

    Ich bin deiner Ansicht. Die Lehrjahre zählen bei den Dienstjahren für die Kündigungsfrist nicht mit. Ich habe das unter anderem im KV Handel gefunden. Dort wird ein OGH Urteil anführt. 16.9.1987, 9 Ob A 72/87.

    (Vorbehaltlich es stünde etwas anderes in einem Dienstvertrag)

    Vl hilft dir das weiter.
    LG

    #24495
    ingridB
    Teilnehmer

    Und noch eine Fundstelle im Ortner:

    Eine gesetzliche Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Dienstgebern oder von Arbeiterdienst- und Lehrzeiten beim selben Dienstgeber, wie es beim Urlaub und bei der Abfertigung vorgesehen ist, bestimmt das AngG nicht.

    #24496
    MaHa
    Teilnehmer

    Vielen Dank für deine Antwort Ingrid.

    Nein, der Kollektivvertrag gibt da keine Besserstellung zum Angestelltengesetz her und auch im Dienstvertrag gibt es dazu nichts.
    Das Rechtsservice der Wirtschaftskammer sieht es ebenso.

    Einzig die GPA hat dem Betriebsrat folgende Info gegeben:

    Zitatanfang
    „… gemäß § 10 sind die Bestimmungen des AngG für die Kündigungsfristen heranzuziehen. Der Kommentar des AngG besagt, dass Dienstjahre i. S. der Bestimmung die ununterbrochenen Zeiten des aufrechten Bestehens des Arbeitsverhältnisses beim nämlichen Arbeitgeber sind. In die für die Kündigungsfrist maßgebliche Dienstzeit gehören auch solche Zeiträume, die vertraglich angerechnet wurden.

    Vertraglich angerechnet wurden aber nur zwei Jahre im § 17 Abs 6.a für die Einstufung (hier bezogen auf eben nur die Einstufung und nicht allgemein). Gleichzeitig gibt es im KV aber auch keinen Ausschluss der Anrechnung der Lehrzeit auf die Kündigungsfristen. So könnte man es probieren i. S. oben angeführter Kommentierung.“
    Zitatende

    LG

    #24497
    ingridB
    Teilnehmer

    Streng genommen liegt m. E. während der Lehrzeit keine Dienstzeit vor, sondern eben „nur“ Ausbildungszeit.

    LG

    #24498
    MaHa
    Teilnehmer

    ingridB hat geschrieben:
    > Streng genommen liegt m. E. während der Lehrzeit keine Dienstzeit vor,
    > sondern eben „nur“ Ausbildungszeit.

    Genau so seh ich das auch. Während der Lehrzeit gilt auch nicht das Angestelltengesetz sondern das Berufsausbildungsgesetz – Zwei „verschiedene Paar Schuhe“ meiner Meinung nach.

    Danke!

    #24499
    ingridB
    Teilnehmer

    Wir sind uns also einig :o)

    Gern gescheh´n.

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