Guten Abend!
Ich habe ein paar Fragen bezüglich des Zeitausgleiches im Gastgewerbe.
Dienstnehmer hat folgende Arbeitszeiten:
Mo –Fr 8h täglich
Woche: 40h
1. Ist für alle geleisteten Überstunden das Verhältnis 1 : 1,5 für den Zeitausgleich gültig oder ist innerhalb eines Monates das Verhältnis 1 : 1 zu benützen?
z. B.:
Ein Diestnehmer hat nach 20 Arbeitstagen 20 Überstunden gemacht.
Die letzten zwei Tage desselben Monates hat dieser Zeitausgleich genommen.
In welchem Verhältnis werden in diesem Fall die Überstunden abgezogen und wie viel Überstunden bleiben am Ende des Monates übrig (4 oder 9,3)?
2. Im Falle bei aufgetretenen Fehlern des Zeitausgleiches – innerhalb welcher Zeit kann ich diesen zurückfordern?
Danke.