Hallo Ruth!
Schau dir bitte genau untenstehenden § 12a Abs. 2 aus dem Angestellten-KV an.
Auch wenn die Definition für einen Übertritt von Voll- auf Teilzeit (oder umgekehrt) spricht, ist diese Bestimmung mE auf jeden Fall auch bei unterschiedlichem Teilzeit-Stundenausmaß anzuwenden.
Somit ist tatsächlich die fairste Variante, die Misch-SZ, anzuwenden.
(2) Für Arbeitnehmer, die während des Kalenderjahres von einer Vollzeitbeschäftigung in
eine Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt übertreten, setzt sich das 13. und 14. Monatsgehalt
jeweils aus dem der Dienstzeit im Kalenderjahr entsprechenden Teil des 13. und
14. Monatsgehaltes vor dem Übertritt und dem entsprechenden Teil nach dem Übertritt
(Auszahlungsmonat) zusammen. Wurde das 14. Gehalt bereits vor dem Übertritt ausgezahlt,
ist eine Nachrechnung zum Zeitpunkt der Auszahlung der Weihnachtsremuneration
vorzunehmen, wobei die Differenz nachgezahlt wird bzw. der zuviel erhaltene Betrag mit
der Weihnachtsremuneration gegenverrechnet wird oder zurückzuzahlen ist.
LG