WR bei Wechsel vom Lehrjahr

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahre von ingridB.
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  • #15441

    Liebe Gemeinde,

    Ein Lehrling kommt am 5.11. ins 3.Lehrjahr. KV=Handel, im KV steht, dass ne Mischberechnung zulässig ist, wenn der Lehrling ins Angestelltenverhältnis wechselt. Wie siehts nun in meinem konkreten Fall aus? Darf ich „mischberechnen“ oder nicht?

    Vielen Dank im Vorraus, Gerhard

    #22181
    ingridB
    Teilnehmer

    Servus Gerhard,
    also ich würde den Satz im KV so verstehen, dass die WR in der Höhe der tatsächlich im November ausbezahlten LE berechnet wird.
    Wenn also die LE im November mischberechnet wird, dann wird dieser Betrag auch für die WR herangezogen.
    Ist das Unternehmen großzügiger und gewährt für den November schon die LE in Höhe des 3. Lehrjahres, dann gibt es m. E. diesen Betrag auch als WR.
    LG
    Ingrid

    #22182

    liebe ingrid,
    das ist ja die frage was mich beschäftigt. weil eben die Mischberechnung ausdrücklich- im KV – nur für den Wechsel zum Angestellten vorgesehen ist. In meinem Fall
    wechselt der Lehrling ja nur das Lehrjahr…
    lg gerhard

    #22183
    ingridB
    Teilnehmer

    Das ist meiner Meinung nach außer Frage, wie sich der November-Bezug zusammensetzt.
    Für den 1. bis 5.11. gibt es LE in Höhe 2. Lehrjahr und ab dem 6. 11. jene für das 3.
    und den würde ich auch für die WR nehmen.

    Beim Wechsel von Lehrling auf Angestellter wird – so meine ich – auf das Jahr abgestellt, und DAS ist nur in diesem Fall möglich. Also z.B. ausgelernt mit Juli.
    Also WR 7/12 LE und 5/12 Gehalt.

    So würde ich das berechnen.

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