Wir haben eine schwangere geringfügige Dienstnehmerin, die jetzt in Mutterschutz geht. Diese DNin hat noch ein 2.DV, bei welchem sie vollversichert ist. Am Jahresende zahlt sie immer SV-Beiträge nach. Ich habe ihr eine Arbeits- und Entgeltbestätigung ausgestellt, da nach Auskunft der GKK auch des Gehalt der geringfügigen Beschäftigung anzugeben ist. Jetzt meine Frage, auf die ich bisher leider nirgendwo eine befriedigende Antwort bekommen habe. Eine geringfügig Angestellte hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen nach der Geburt, sofern kein Anspruch auf Wochengeld besteht. Bezieht sich dieser „Anspruch auf Wochengeld“ nur auf ein DV (in meinem Fall wäre das die Geringfügigkeit) oder auf den generellen Anspruch? Den hat sie ja auf Grund der 2. Beschäftigung. Wenn ich jetzt nur das geringfügige DV bei uns in der Firma betrachte, dann hat sie kein Anspruch auf Wochengeld und wir müssten Ihr Entgelt für die 6 Wochen nach der Geburt zahlen. Eine Selbstversicherung besteht bei ihr nicht.
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen und bedanke mich schon jetzt dafür!