Sehr geehrte Lohnverrechnergemeinde,
Ich hätte eine Frage bezüglich Wiedereintritt und Abfertigung neu.
Fall 1: Student wird zu folgenden Zeiten als Ferialarbeiter beschäftigt:
vom 19.09.2005 bis 14.10.2005 – BMV-Pflicht nein
vom 20.02.2006 bis 24.03.2006 – BMV-Pflicht ab 20.03.20006
vom 31.07.2006 bis 18.08.2006 – ???
Ich bin mir nicht mehr sicher, ob für das dritte Dienstverhältnis im Sommer 2006 BMV-Pflicht vorliegt, oder nicht. Das Dienstverhältnis wird nur für 3 Wochen vereinbart.
Fall 2: Dienstnehmer beschäftigt vom 03.10.2005 bis 17.02.2006 – BMV-Pflicht ab 03.11.2005. Er fängt nun ein Studium an. Im Sommer 2006 kann er wieder für 3 Wochen als Ferialarbeiter arbeiten. Meine Frage ist wie im Fall 1. Was ist allerdings, wenn das Dienstverhältnis dann doch verlängert wird, zB. auf 5 Wochen.
Ich bedanke mich bereits im voraus für Eure Antworten
Veronika