Hallo brigit28!
Diese Frage ist nicht so ohne Weiteres zu beantworten.
Ganz entscheidend dabei ist, ob es sich bei dieser Auflösung samt Wiedereinstellungszusage lediglich um eine „Karenzierung“ (Aussetzung des DV) oder doch um eine „echte“ Auflösung gehandelt hat.
Wenn es sich bloß um eine „Karenzierung“ gehandelt hat, sehe ich den Anspruch auf Kündigungsentschädigung gegeben.
Sollte aber bei der Auflösung des „alten“ DV alle Beendigungsansprüche ausgezahlt worden sein, sehe ich keine Schadenersatzplficht des AG bei Nichterfüllung der Wiedereinstellungszusage.
Da in deinem Fall scheinbar die Ersatzleistung Urlaubsentgelt nicht ausbezahlt wurde, tendiere ich eher zur Karenzierung.
Du solltest in diesem Fall jedoch unbedingt eine Beratung in Anspruch nehmen.
LG