Wie hoch ist die Überstundenpauschale mindestens

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  • #15147

    Hallo liebe Foris.

    Ich stehe kurz vor meinem Eintritt ins Berufsleben, Angesteller Baubranche, und hier sind Überstundenpauschalen (20h pro Monat) üblich, leider.

    2 Fragen dazu.:

    1.) Gibt es bei der Überstundenpauschale (ÜSP) einen Mindestbetrag der sich an den Bruttolohn (ohne ÜSP) orientiert?
    2.) Ich habe irgendwo im Internet (war ne seriöse Quelle, kenne den Link leider nicht mehr) gelesen, dass wenn man im Durchrechnungszeitraum (1 Kalenderjahr) mehr gearbeitet hat, als es ursprünglich vereinbart war, man die Mehrleistung abgelten lassen kann. Wie gern wird sowas beim Arbeitgeber gesehen?

    Danke, Filip.

    #21547
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Filip!

    Es gibt keine Mindesthöhe beim Überstundenpauschale.
    Diese kann entweder in Stunden oder in Geld angegeben sein.
    Z.B. 5 Überstunden als Pauschale
    oder z.B. 100,- € als ÜP.
    Wenn die Pauschale in Stunden angegeben ist, ändert sich bei Gehaltserhöhung deren Wert,
    wenn sie in Euros angegeben ist, dann mindert sich die Anzahl der abgegoltenen Überstunden bei Gehaltserhöhung.
    Gleichzeitig sind eine nicht definierte Anzahl an 50 und 100%igen Überstunden abgegolten. Es ist nur deren Gesamtwert in € zu beachten.

    Zu 2.
    Wenn Du mehr gearbeitet hast, als sich im Durchrechnungszeitraum ausgeht, wird dies i.d.R. nicht gerne gesehen.
    Hier sollte schon vorher Einvernehmen mit dem Dienstgeber hergestellt werden ob die zusätzlichen Überstunden erwünscht sind.
    Manchmal hat der Dienstgeber nur ein bestimmtes Budget das nicht überschritten werden darf.

    #21546

    Danke für deine Antwort.

    Zu 1.: Die Regel ist ein Betrag für 20h, also zB 300€ für 20h. Da du meinst, dass es hier keinen Mindestlohn gibt, kann also theoretisch folgendes sein: Bei 3000€ brutto für 172h im Monat wären das 17.44€ Stundenlohn. Bei einem ÜSP von 300€ für 20h wären es hingegen nur 15€/h. Es ist also möglich, dass die 15€/h aus dem ÜSP unter den 17.44€/h aus der Normalarbeitszeit liegen ohne gegen irgendwas zu verstossen?

    Zu 2.: Das Problem ist, dass ich es bei der Arbeitsweise für möglich halte länger im Büro zu verweilen, als dass meine Anwesenheit durch das ÜSP im Durchrechnungszeitraum abgegolten ist. Wir werden im Team arbeiten. Wenn es nun die Regel ist, dass alle bis 18h im Büro sitzen und mein ÜSP-Kontigent schon aufgebraucht ist, kann ich schlecht die nächsten Monate regelmässig um 16.30h nach Hause gehen während das Team noch bis 18h im Büro sitzt.

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