Widerruf der Kündigung

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  • #13311

    Hallo!

    Vieleicht kann mir jemand helfen:

    Kann ein Dienstnehmer der schriftlich gekündigt hat, die Kündigung widerrufen? Wenn ja, welche Fristen sind zu berücksichtigen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Sandra

    #17347
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Sandra!

    “ Die ausgesprochene Kündigung kann einseitig (also ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners) nur UNVERZÜGLICH nach ihrem Ausspruch zurückgezogen werden.“
    (Arb 8.904)

    Welchen Zeitraum das Wort unverzüglich umfasst, wird nicht beschrieben.
    Ähnlich ist es auch bei Entlassungen, welche nur unverzüglich widerrufen werden kann.
    D.h. wenn im Zuge eines Streitgespräch die Entlassung sofort wieder zurückgenommen wird. Also sehr zeitnah. (Eine Minutenfrage!)

    Grüße Martin

    #17348

    Wie Martin bereits richtig geschrieben hat, ist eine Zurücknahme einer Kündigung nur unverzüglich möglich.

    Um das Ganze etwas zu präzisieren:

    Als rechtzeitig kann ein unmittelbar auf den Zugang der Auflösungserklärung folgender Widerruf dann angesehen werden, wenn etwa die Rücknahme einer etwa mündlich abgegebenen Auflösungserklärung noch vor Beendigung des Gespräches erfolgt. Ein erst Tage später an den Arbeitnehmer übermittelter Widerruf erfüllt natürlich die genannten Voraussetzungen nicht.

    LG

    Gerhard 8)

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