Werkvertrag und freier Dienstvertrag

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  • #15197

    Darf ein und die selbe Person für einen Dienstgeber (Auftraggeber) einmal auf Werkvertragsbasis und dann wiederum als freier Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 4 ASVG beschäftigt werden. Tätigkeit: EDV-Betreuung. Honorar wird immer mit 20% USt verrechnet.

    Vielleicht hat einer das bessere Wissen. Vielen Dank im Voraus!

    #21638

    Hallo Vera,

    theoretisch denkbar ist ein Nebeneinander von (freiem) Dienstvertrag und Werkvertrag schon. Aber es darf nicht zu einer zeitlichen oder inhaltlichen Vermischung der Tätigkeiten kommen. Wenn sich beide Verträge auf dieselbe Tätigkeit (EDV-Betreuung) beziehen, wird man wohl von einem einheitlichen Vertragsverhältnis ausgehen müssen.

    LG
    Mathias

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