Ich nehme einmal an, es geht um eine Beschäftigung in einem privaten Haushalt? Dann kommt ein freier Dienstvertrag nicht in Frage. Freie Dienstnehmer können nur von unternehmerischen Dienstgebern (also im Rahmen einer Gewerbeberechtigung oder einer Berufsbefugnis) oder von der öffentlichen Hand beschäftigt werden, nicht jedoch von Privathaushalten.
Für Privathaushalte würde ich mich auch nicht am BAGS orientieren, sondern es gilt der Mindestlohntarif für Hausgehilfen/Hausangestellte.
Andere Möglichkeit: Die Leihoma hat einen Gewerbeschein für Kinderbetreuung bzw. Babysitting (ist ein freies Gewerbe).