Wegzeiten KV Metallverarbeit.Gewerbe Arbeiter

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  • #14685

    Im o.a. KV heißt es folgendermaßen:
    Wegzeiten, welche in die Arbeitszeiten fallen, werden wie Arbeitszeiten bezahlt.
    Nun kommt ein Mitarbeiter in der Früh, stempelt ein und sofort wieder aus und geht den ganzen Tag auf eine externe Baustelle. Am Abend das selbe Vorgehen.
    D.h. Einstempelung 6.30 (liegt im Gleitzeitrahmen) wird somit wie Arbeitszeit bezahlt
    Ausstempelung 17.30 d.h. von 17.15 bis 17.30 (so lange ist Wegzeit) befindet sich Mitarbeiter bereits ausserhalb der Arbeitszeit (lt.BV NAZ Ende 16.00 und Ende Bandbreite GLZ 16.30)
    Kann ich dem Mitarbeiter anstatt von Überstunden Wegzeit bezahlen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Lg
    Barbara

    #20512

    Kommt der DN in der Früh in die Firma und fährt in der Arbeitszeit auf die Baustelle, wird diese Zeit als Normalstunde entlohnt.
    Folgendes ist aber zu beachten:
    1) ist er der Fahrer und die „Wegzeit“ ist außer der Normalarbeitszeit – z.B. am Abend – so erhält er diese Zeit als Überstunde vergütet
    2) Ist er nur ein Mitfahrer so handelt es sich um Wegzeit.

    Schönen Abend
    Renate

    #20511

    Danke Renate,
    so habe ich es auch gesehen, aber unser Personalchef definiert Arbeitszeit mit Ein- und Ausstempelung, daher meint er, wenn ein Mitarbeiter in der Früh und am Abend stempelt gelten nie die Wegzeiten, da er sich immer innerhalb der Arbeitszeit befindet.

    Lg und schönen Tag noch
    Barbara

    #20510

    Hallo Barbara,
    Das wurde in meiner alten Firma so gehandhabt:
    1) Stempelt ein DN nicht – so ist er direkt auf die Baustelle gefahren – und hat 1,5 Std. Wegzeit erhalten
    2) Die Arbeitszeit war bis 15.30 uhr definiert und wenn er um 15,45 gestempelt hat, so waren die 15 Minuten Überstunden, wenn er der Lenker des Kfz war,
    3) 15 Minuten Wegzeit, wenn er nur der Mitfahrer war.
    Die Fahrer-Überstunden haben wir immer ausbezahlt und auch nie für Zeitausgleich verwendet.

    Schönen Abend
    Renate

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