Hallo!
Ich habe einen Arbeiter, der im nächsten Monat auf Dienstreisen nach Rumänien gehen wird.
NAZ ist 07:00 bis 16:15
Der Arbeiter wird aber bereits um 04:00 wegfahren. Somit liegen 3 Stunden außerhalb der Normalarbeitszeit.
1. Beifahrer: ist er Beifahrer, gebührt ihm lt. KV Stundenlohn OHNE Zulagen und Zuschläge = Wegzeit
2. Lenker: ist er Lenker, gebührt ihm lt. KV Überstundenentlohnung
Meine Frage nun:
* gebühren dem DN als Beifahrer trotzdem 2 100%ige Überstundenzuschläge, weil die Wegzeit in die Nachtstunden fällt?
* gebühren dem DN als Lenker 2 100%ige Überstunden, weil die Zeit in die Nacht fällt (Überstundenentlohnung)?
Oder sind bei Wegezeiten Nachtstunden von 20:00 bis 06:00 Uhr generell nicht relevant?
Vielen Dank für eure Hilfe
Andrea