Bitte um Hilfe beim folgenden Sachverhalt:
DN werden für 4-5 Wochen durchgehend (mit Ausnahme der Wochenenden) am Dienstort des Kunden angesetzt. Da die Entfernung von unserer Firma zu dem Kunden über 2 Stunden beträgt, übernachten sie in einem Hotel. Dieses Hotel (von DN selbst ausgesucht) ist wiederum 1h Fahrt vom Dienstort des Kunden entfernt. Die Frage ist: Zählt die Wegzeit vom Hotel zum Kunden ebenfalls in die Dienstzeit, oder ist dieser Weg wie Anreise vom Eigenheim zum Dienstort zu sehen?. Sind für diese Strecke km Geld und Diäten zu verrechnen? Es gilt der Kollektivvertrag für Angestellte bei Wirtschaftstreuhänder.
Danke für Ihre Bemühungen!