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10.3.2010 um 8:36 Uhr #15562
Liebe Forums-Spezialisten,
unsere Firma hat seit jeher den KV für Metallindustrie in Verwendung, obwohl wir eigentlich dem Handel zugehören (zumindest nach Gewerbe).
Jetzt besteht die Absicht (aufgrund der wirtschaftlichen Lage) in einen „billigeren“ KV zu wechseln.Unter welchen Voraussetzungen wäre das möglich? Müssen in diesem Fall alle Mitarbeiter wechseln oder könnte man Gruppen nach Ihrer Tätigkeit unterscheiden? Es gibt im Betrieb eine Abteilung, die eigentlich nur das Großhandelsgeschäft abdeckt und eine andere, die sich mit Dienstleistungen (Elektro und Sanitär) beschäftigt. Dafür gibt es auch die einzelnen Gewerbeberechtigungen.
Ziel ist es nicht unbedingt nur, die Löhne/Gehälter der MA jetzt zu kürzen, sondern auch in Zukunft flexibler zu sein (Prämiensystem) und auch neue Mitarbeiter zu einem günstigeren Tarif einstellen zu können.
Gibt es andere Vor- oder Nachteile? Bedingungen?
Müsste das über Änderungskündigungen laufen?Danke im Voraus,
Harry.16.3.2010 um 21:30 Uhr #22470zu einer KV-Wechsel kann es kommen, wenn ich die zugehörigkeit in der Innung der Wirtschaftskammer ändert. KV-Zugehörigkeit ergibt sich grundsätzlich aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, ist die Tätikeit oranisatorisch getrennt können auch zwei KV’s zur Anwendung kommen (siehe ArbVG). Ist das nicht der Fall zählt der KV wo die überwiegende geschäftliche Tätigkeit der Firma vollzogen wird.
Die Frage in deinem Fall, organisatorisch eine eigene Einheit, oder überwiegente Tätigkeit der Firma? Wieviele KV’s kommen jetzt schon zur Anwendung? Mischbetrieb?
Im Zeichen der Kollektivvertragsfreiheit kann der Dienstgeber grundsätzlich frei über seinen KV verfügen. Mittels einer Betriebsvereinbarung kann der bessere KV aber vereinbart werden (geht nur in Betrieben mit Betriebsrat) Änderungskündigung bei KV-Wechsel ist nicht anzuraten, weil bei einer Änderungskündigung alle Ansprüche wie bei einer Beendigung des Dienstverh. durch den DG schlagend werden. Ist der KV-Wechsel rechtens wäre eine Verschlechterung hinsichtliche Rahmenrecht und Entgeld denkbar. Gibt es eine Fesstellungsklage, eingebracht durch zb den Betriebsrat, könnte es für den DG ein böses Erwachen geben17.3.2010 um 11:41 Uhr #22469Hallo elch,
da ich in den letzten Monat ebenfalls vor so einer Frage hinsichtlich einer neuen Gewerbeberechtigung und damit verbunden mit der Einführung eines neuen KV eines unserer Betriebsstandorte gestanden bin, habe ich mich letztlich an die WKO gewandt. Dort konnte mir eine Rechtsexperte sehr wesentliche Hilfestellungen geben bzw. die Angleichung der zu ändernden Dienstverträge und Vereinbarungen rechtlich durchchecken.
Das würde ich dir auf jeden Fall empfehlen – alleine unter dem Aspekt, dass es seitens einer GPLA vielleicht mal „Verständigungsprobleme“ gäbe.
Gegenüber den Dienstnehmern hast du damit ebenfalls bessere Argumentationsstandpunkte.Vielleicht gehst du die Sache mal so an.
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