Wann Betrag einbehalten?

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  • #16245

    Hallo,

    ein Mitarbeiter hat eine Pfändung, Drittschuldnererklärung wurde abgegeben, erste Zahlung wäre mit 25.3. fällig. Lt. unser derzeitigen PVin muß der gesamte pfändbare Betrag bereits jetzt bei der Februarabrechnung einbehalten werden, darf aber nicht vor dem 25.3. an den Gläubiger überwiesen werden, weil ja noch ein Einspruch gemacht werden könnte. Wäre es nicht ausreichend wenn der Betrag bei der März Abrechnung einbehalten wird?

    LG Elisabet

    #24050

    Das Exekutionsgericht verbietet dem Drittschuldner, das Entgelt – soweit es das Existenzminimum übersteigt – an den Verpflichteten zu bezahlen. Es muss also darauf geachtet werden, dass das Entgelt, dass innerhalb der 4 wöchigen Frist an den Arbeitnehmer ausbezahlt wird, gepfändet werden muss.

    #24051

    Danke!

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