Vorzeitiges Ende Karenz

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  • #16029

    Liebes Team,

    wenn eine DN die während eines Teiles der Karenz bei uns ggfg. beschäftigt war nun 25 Stunden arbeiten will, ist die Karenz damit beendet und brauche ich das auch schriftlich oder? Muss ich sie auf die Einkommensgrenze von 16.200 für das Kinderbetreuungsgeld hinweisen? (ich machs eh, möcht nur wissen ob ich dazu verpflichtet bin)
    Sonst etwas zu beachten?

    Dank euch wie immer herzlich!
    lg
    gaby

    #23573

    HAllo Gaby!

    Das (eigenständige) geringfügige Beschäftigungsverhältnis wird beendet, das karenzierte DV lebt wieder auf –> bitte beachten: Elternteilzeit!
    Hinweis auf Einkünftegrenze beim KBG ist super, verpflichtet bist du dazu nicht.

    LG

    #23574

    Hi Roland, habe nachgesehen und erinnert, dass sie diese 25 Stunden ja für 12 Wochen machen kann. Sie wird genau für 11,5 Wochen angemeldet und war dieses Jahr nur geringfügig und nie darüber. Sollte also passen.
    Dank Dir wie immer!

    #23572

    Liebe Gaby!

    Dazu noch eine kurze Ergänzung:
    Es sind 13 Wochen in einem vollen Karenzjahr (Achtung: Aliquotierung, sofern nicht das gesamte Jahr in Karenz!!!).

    LG

    #23571

    Danke – ja ist mir bekannt.
    Sie hat in diesem Jahr keine Beschäftigung über die Geringfügigkeit hinaus gehabt.

    lg

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