Hallo Sandra,
Grundlage für die Berechnung der Abfertigung ist das Ausmaß der Stunden, welche vor Antritt der
Altersteilzeit geleistet wurde. Wenn der Dienstnehmer vor der Altersteilzeit 38,5 Std. gearbeitet
hat und mit der Teilzeit nur noch 20 Std., dann berechnet man die Abfertigung von den 38,5 Std.
Habe selbst erst vor paar Tagen nachlesen müssen, betreffend einer freiw. Abfertigung mit
Altersteilzeit. Da ich jetzt leider nicht im Büro sitzte kann ich dir nur ungefähr sagen wo du
diese Sachen nachlesen kannst.
Personalverrechnung in der Praxis 2008. Wenn mich nicht alles täuscht ab seite 709! Hier
stehts ganz genau drin! Alterszeiltzeit bis 12/03 nach 2003 Blockz. und Kontin. Altersteilzeit.
Auch aufzupassin ist mit den gleisteten Mehrstunden! Mehr als im Ausmaß der geringfügikeit
sollten es nicht sein.
Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen
Frohes Weihnachtsfest und alles Gute
Ingrid