vorzeitige Auflösung DV geblockte Altersteilzeit

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahre von juwel.
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  • #14888

    Dienstnehmer befindet sich bis 2010 in der Freizeitphase. Auf Grund neuer Dienstzeitanrechnungen

    kann der Pensionsantritt bereits mit 31.12.08 erfolgen.

    Frage: Was passiert nun mit den Stunden, die bereits in der Vollarbeitsphase geleistet wurden?

    Ist der Dienstgeber verpflichtet, diese auszubezahlen und mit Zuschlag , wenn ja wie soll das Abrechnungs-

    technisch erfolgen?

    Betreffend der Abfertigung – von welcher Grundlage ist dabei auszugehen?

    Bitte um Hilfe!!!!

    #20938

    Hallo Sandra,

    Grundlage für die Berechnung der Abfertigung ist das Ausmaß der Stunden, welche vor Antritt der
    Altersteilzeit geleistet wurde. Wenn der Dienstnehmer vor der Altersteilzeit 38,5 Std. gearbeitet
    hat und mit der Teilzeit nur noch 20 Std., dann berechnet man die Abfertigung von den 38,5 Std.

    Habe selbst erst vor paar Tagen nachlesen müssen, betreffend einer freiw. Abfertigung mit
    Altersteilzeit. Da ich jetzt leider nicht im Büro sitzte kann ich dir nur ungefähr sagen wo du
    diese Sachen nachlesen kannst.

    Personalverrechnung in der Praxis 2008. Wenn mich nicht alles täuscht ab seite 709! Hier
    stehts ganz genau drin! Alterszeiltzeit bis 12/03 nach 2003 Blockz. und Kontin. Altersteilzeit.
    Auch aufzupassin ist mit den gleisteten Mehrstunden! Mehr als im Ausmaß der geringfügikeit
    sollten es nicht sein.

    Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen

    Frohes Weihnachtsfest und alles Gute
    Ingrid

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