Hallo!
Wie mein Betreff sagt, hätte ich eine Frage betreffend Vorsteuerabzug. Grundsätzlich habe ich folgendes gefunden:
Ein Vorsteuerabzug ist solange möglich, als die Ersätze an den Dienstnehmer lohnsteuerfrei
ausbezahlt werden dürfen. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind somit:
• Erstattung der Reisekosten an den Dienstnehmer
• Lohnsteuerfreiheit der Reisespesen
• Vorliegen einer Dienstreise (= verlassen des Werkgeländes)
• Die Reise muss im Inland durchgeführt werden
• es muss ein Beleg (Maut etc.) vorhanden sein und die Vorsteuer mit dem Vorsteuersatz ausgewiesen sein (es genügt der Prozentsatz)
• gibt es keinen Originalbeleg bzw. Kopie, sondern nur einen Eigenbeleg darf die Vorsteuer nicht in Abzug gebracht werden!
Das ist mir auch alles klar, nun jetzt zu meiner Frage: bei welchen Fahrzeugen darf diese Vorsteuer z.B. bei einem Mautbeleg einbehalten werden? Nur bei ebenfalls vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeugen oder gilt es für alle Dienst- und Mietwagen?
Vielen Dank im voraus für euere Antworten!
Katharina