Vorsteuerabzug bei Reisekosten

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 15 Jahren von Roland aktualisiert.
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  • #15649
    KLE

      Hallo!

      Wie mein Betreff sagt, hätte ich eine Frage betreffend Vorsteuerabzug. Grundsätzlich habe ich folgendes gefunden:

      Ein Vorsteuerabzug ist solange möglich, als die Ersätze an den Dienstnehmer lohnsteuerfrei
      ausbezahlt werden dürfen. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind somit:

      • Erstattung der Reisekosten an den Dienstnehmer
      • Lohnsteuerfreiheit der Reisespesen
      • Vorliegen einer Dienstreise (= verlassen des Werkgeländes)
      • Die Reise muss im Inland durchgeführt werden
      • es muss ein Beleg (Maut etc.) vorhanden sein und die Vorsteuer mit dem Vorsteuersatz ausgewiesen sein (es genügt der Prozentsatz)
      • gibt es keinen Originalbeleg bzw. Kopie, sondern nur einen Eigenbeleg darf die Vorsteuer nicht in Abzug gebracht werden!

      Das ist mir auch alles klar, nun jetzt zu meiner Frage: bei welchen Fahrzeugen darf diese Vorsteuer z.B. bei einem Mautbeleg einbehalten werden? Nur bei ebenfalls vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeugen oder gilt es für alle Dienst- und Mietwagen?

      Vielen Dank im voraus für euere Antworten!

      Katharina

      #22685

      Hallo Katharina!

      Ist zwar das „falsche“ Forum (ist eine eher buchhalterische Angelegenheit), aber es kommt natürlich trotzdem eine Antwort:
      Mauten für LKW sind vorsteuerabzugsberechtigt, für PKW leider nicht, außer dieser PKW steht in der „BMF-Liste“ (z.B. VW Sharan).

      Nicht nur belegte Reisekosten sind vorsteuerabzugsberechtigt, auch bei pauschalen Tages- und Nächtigungsgelder können 10% (auf hundert) rausgerechnet werden (z.B. Tagesgeld 26,40 x 10 : 110 = 2,40 Euro Vorsteuer), aber maximal bis zu den Höchstgrenzen laut EStG (also bei Taggeldern 26,40 und bei Nächtigungsgeldern 15,–).

      LG

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