Vorstand – Anpsruchsprinzip

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    Beiträge
  • #14040
    Jenny
    Teilnehmer

      Gilt auch für Vorstände das Anspruchsprinzip bei der Sozialversicherung?
      Sind bei Feiertag, Urlaub, Krankenstand die Schnitte nach Ausfallsprinzip zu zahlen?

      Danke für Eure Hilfe

      Jenny

      #19044

      Hallo Jenny!

      Sehr häufig (denke sogar fast immer) werden Vorstände mit einem „freien Dienstvertrag“ (arbeitsrechtlich!) beschäftigt.

      Da gilt dann das Arbeitsrecht grundsätzlich nicht.

      Siehe dazu im „großen Ortner“ Stand 1.1.2007 auf Seite 805.

      Liebe Grüße

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