vorschuss bei tod des dienstnehmers

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  • #13187

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Anfang Dezember ist ein Dienstnehmer eines Klienten verstorben. Die Endabrechnung setzt sich aus dem laufenden Gehalt und der Urlaubsersatzleistung zusammen.
    Es sind Gehaltsexekutionen anhängig und vom Dienstgeber wurde auch ein Vorschuss geleistet.
    Meine Frage ist nun folgende:
    Darf ich von dem, nach Abzug der Exekution, verbleibenden Nettobetrag den noch offenen Vorschuss der Firma abziehen?
    Leider habe ich diesbezüglich keine Informationen gefunden.
    Danke im Voraus
    Sonja

    #17050
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Sonja!

    Folgende Lösungen wären denkbar:

    Der Vorschuss ist bei der laufenden Gehaltsabrechnung in Abzug zu bringen.
    Da kannst Du sofort den Vorschuss abziehen.

    Der Vorschuss ist wie ein Dienstgeberdarlehen zu behandeln.
    Hierbei müsste sich der Dienstgeber in die Reihe der Gläubiger einreihen.

    Grüsse
    Martin

    P.S. Eigentlich sollte man die E-Card Gebühr aufrollen und auf Null stellen, da der Dienstnehmer die E-Card in 2006 nicht in Anspruch nehmen wird. 8)

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