Vorschuss auf Abfertigung

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  • #15363

    Liebe Fourm-Mitglieder!

    Ein DN will einen Vorschuss auf die Abfertigung. DN ist in Altersteilzeit in der Freizeitphase. Der Vorschuss soll 11.000,- Euro betragen.
    Die 11.000,- Euro werden im Oktober 2009 ausbezahlt. Die Rückzahlung erfolgt bei Auszahlung der Abfertigung im April 2011. AG verlangt keine Zinsen.

    Der Betrag übersteigt die 7.300,- Euro also muss ich für den Rest von 3.700,- Euro die Zinsesrechnung machen.
    Meine Frage: Die Berechnung Zinsersparnis schon im Oktober 2009 bis April 2011?

    Dezember 2009: 3.700,- * 3,5% = 129,50 als SB Darlehen (davon SV und LSt)
    Dezember 2010: 3.700,- * 3,5% = 129,50 als SB Darlehen (davon SV und LSt)
    April 2011: 3.700,- * 3,5% = 129,50 als SB Darlehen (davon SV und LSt) + Abzug Vorschuss von 11.000,- Euro.

    Vielen Dank.

    lg
    Sabi

    #21991

    Hallo Sabi!

    Es handelt sich hierbei um einen Jahreszinssatz.
    Du musst daher für die einzelnen Jahre folgende Berechnungen anstellen:
    Dezember 2009: 129,50 : 12 x 3 = SB von 32,38 Euro, wenn der Vorschuss bereits Anfang Oktober ausbezahlt wird, wenn erst Ende Oktober dann 129,50 : 12 x 2 = 21,58 Euro.
    Dezember 2010: Die vollen 129,50 Euro als SB.
    April 2011: 129,50 : 12 x 4 = SB von 43,17 Euro.

    Lohnsteuer jeweils als Sonstiger Bezug, SV aber laufend (Aufrollung)!

    LG

    #21993

    Lieber Roland!

    Herzlichen Dank für die promte Antwort: Hab jetzt noch eine Frage. Stehe auf der Leitung.

    Wenn jetzt Anfang Oktober ausbezahlt wird, rechne ich dann so ab:
    Oktober:
    Gehalt XX
    SB 10,79 (129,5/12)
    davon SV (bis zur HBGL) und LSt, d.h. der SB muß am Lohnkonto jedes Monat aberechnet werden?

    Das selbe für November 2009 bis April 2011?

    Muss der Vorschuß übers Lohnkonto ausbezahlt werden? Oder genügt der Beleg von der Buchhaltung, dass die 11.000,- ausbezahlt wurden.

    Herzlichen Dank, schon im Vorhinein.

    lg

    #21992

    Hallo Sabi!

    Meines Wissens reicht es, den SB einmal (erst im Dezember) anzusetzen.
    In der SV gehört aber in die davorliegenden Monate gerollt.

    Die Ausbezahlung des Vorschusses kann mE nur über die Buchhaltung erfolgen.

    LG

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