Hallo Renate!
Ich sehe das anders:
Im Monat der Zahlung des Vorschusses kein Sachbezug!
Erst im Jahr 2009 (im Monat des Austritts) errechnest du den Sachbezug „Zinsersparnis“ in Höhe von 3,5% p.a.(!) von 4.700,–, weil ja hier der Vorschuss quasi zurückbezahlt wird.
Bitte beachte, dass die Zinserparnis in der SV ein lfd. Bezug ist, so dass die Zinsersparnisbeträge dem laufenden Bezug des Beitragszeitraums zuzuordnen sind, in dem die Zinsenersparnis angefallen ist (VwGH 20. 3. 1964, 785/63). Beitragspflichtige Zinsenersparnisse sollen unabhängig von der Abrechnungsart nach dem Anspruchsprinzip in allen Fällen beitragsrechtlich als laufendes Entgelt nach § 49 Abs. 1 ASVG behandelt werden (E-MVB, 049-03-19-001).
LG