Vorrückung

Startseite Foren Laufender Bezug Vorrückung

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #15751

    Hallo,

    ich hoffe ich bin hier richtig, sonst bitte verschieben.

    Mein Anliegen:

    Ich bin vor rund 6 Jahren mit nachstehender Einstufung eingestellt worde:

    in Gehaltstafel: Allgemeiner Groß- und Kleinhandel
    Gehaltsgebiet: A (Wien)
    Beschäftigungsgruppe: 4
    im 9. Berufsjahr, wobei festgestellt wird, daß der Dienstnehmer jeweils mit 01.01. eines jeden Jahres in ein neues Berufsjahr tritt.

    Jetzt meine Frage:

    Wie verhält es sich mit der Vorrückung?
    Wann hab ich ein Anrecht darauf?
    Wird dies immer automatisch vom Dienstgeber gemacht oder „vergessen“ es manche gerne?

    Danke und Liebe Grüsse

    Seba

    #22904

    Hallo Seba,

    im Handels-KV gibt es die sogenannten Biennalsprünge. D.h. zusätzlich zu der normalen KV-Erhöhung zum 1.1. eines jeden Jahres steigt das Mindestgehalt im Regelfall alle 2 Jahre (es gibt auch Durchbrechnungen dieser Regel) zusätzlich an.

    Im Handels-KV gibt es allerdings die sogenannte Aufsaugungsklausel. Das bedeutet, daß die Erhöhungen, die sich aus dem Aufrücken in eine höhere Berufsjahresgruppe ergeben, gegen eine eventuelle Überzahlung verrechnet werden. Solange Dein Istgehalt höher ist als das Mindestgehalt laut KV, wirken sich die Biennalsprünge nicht auf Dein Gehalt aus und Du bekommst nur die normale jährliche KV-Erhöhung.

    LG
    Mathias

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.