Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig, sonst bitte verschieben.
Mein Anliegen:
Ich bin vor rund 6 Jahren mit nachstehender Einstufung eingestellt worde:
in Gehaltstafel: Allgemeiner Groß- und Kleinhandel
Gehaltsgebiet: A (Wien)
Beschäftigungsgruppe: 4
im 9. Berufsjahr, wobei festgestellt wird, daß der Dienstnehmer jeweils mit 01.01. eines jeden Jahres in ein neues Berufsjahr tritt.
Jetzt meine Frage:
Wie verhält es sich mit der Vorrückung?
Wann hab ich ein Anrecht darauf?
Wird dies immer automatisch vom Dienstgeber gemacht oder „vergessen“ es manche gerne?
Danke und Liebe Grüsse
Seba