Hallo liebe LohnverrechnerInnen!
Leider hatte ich in der Praxis noch nie einen Vollübertritt!
Jetzt trat ein DN mit folgenden Fragen an mich heran:
Ein DN mit 20 Dienstjahren (waren mit Juni 2011 voll) soll mit Vollübertritt ins neue System übertreten.
meine Frage:
wenn der vereinbarte Abfertigungsbetrag an die BV-Kasse einbezahlt wurde und der DN dann doch irgendwann (eventuell schon nach 1 Jahr) selbst kündigt – verliert er diesen Betrag wieder!? – oder bleibt der Betrag einfach in der Kasse bis er Anspruch auf Auszahlung hat (auch wenn noch nicht der gesamte Betrag vom DG an die BV-Kasse einbezahlt wurde) ?
Ich meine damit, egal wie das Dienstverhältnis nach dem Vollübertritt gelöst wird – verlieren kann der DN diesen vereinbarten Übertragungsbetrag nicht mehr, oder?
(auch wenn der Abfertigungsbetrag bei der BV-Kasse vorerst liegen bleibt).
Und: ich habe gelesen eine Übertragung ist nur mehr 31.12.2012 möglich – heisst das bis dahin spätestens muss der DG den Übertragungsbetrag an die BV-Kasse einbezahlt haben – oder bis dahin darf man noch Vollübertritte vereinbaren??????
Ich hoffe ich hab mich nicht allzu kompliziert ausgedrückt und ihr versteht was ich meine? 😉
Danke für Eure Hilfe!!!