Vollmacht für Steuerberater

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  • #14116

    Habe noch eine kurze Frage, die unlängst an mich herangetragen worden ist: Darf unsere Kanzlei (Steuerberater) im namen des Klienten (Dienstgebers) eigentlich Kündigungen von Mitarbeitern aussprechen?
    Oder einvernehmliche Auflösungen wirksam ausverhandeln und abschließen?

    Wo finde ich zu diesem Thema was brauchbares???

    Grüße
    Caroline

    #19205
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Caroline!

    Derartige Vollmachten werden i.d.R. von Rechtsanwälten oder Notaren verfasst.
    Pass auf, dass auch die Haftungsfrage geklärt ist, falls der Klient hinterher vielleicht doch nicht mit Euren Entscheidungen zufrieden ist.
    Näheres bei Deinem Rechtsanwalt oder Notar.

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