Vollendeter 2ter Geburtstag Kind und Wiedereintritt

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  • #16116

    Hallo zusammen!

    „Die Karenz endet spätestens mit Vollendung des 2ten Lebensjahres des Kindes“
    Bsp: 2. Geburtstag vom Kind ist am 1.5.11
    Heißt dies nun, dass sie am 1. oder am 2.5.11 wieder anfangen muss zu arbeiten?
    Überall bekomme ich unterschiedliche Auskünfte, vielleicht weiß hier jemand mehr?

    Vielen Dank!

    #23777
    JB1

    Hallo,

    im MSchG steht „bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres“! Dh dass die gesetzliche Karenz am Tag vor dem Geburtstag endet und die DN am Geburtstag des Kindes (in deinem Fall also am 1.5.2011) wieder arbeiten muss.

    LG Julia

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