Volle Verpflegung – KV Handel

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  • #14897

    Hallo! Vielleicht kann mir jemand helfen – ich habe einen Mitarbeiter, der sehr oft im Ausland ist.
    Wir haben KV Handel – er bekommt im Hotel Frühstück – am Abend geht er mit den Kollegen am jeweiligen Standort Abendessen. Zu Mittag stellen sie ihm meistens ein paar Brote hin. Gilt das nun als „volle Verpflegung“ und erhält er damit gar keine Auslandsdiäten?
    LG
    Ruth

    #20958
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Ruth!

    Solche Aufmerksamkeiten, welche nicht vom Dienstgeber bezahlt werden, rechne ich nicht zur Verpflegung.
    Da könnte man schon die Kekse beim Kaffee auch als Mittagessen zählen.

    Weiters: Eine Verplegung bei Auslandsdienstreisen kürzt nicht den Tagssatz
    Bei Mittag- und Abbendessen wird auch noch 1/3tel Auslandstagsatz bezahlt.

    5.6.7.7 Arbeitsessen im Zuge einer Reise
    314
    Die Aufwendungen für „Arbeitsessen“ mit ausschließlichem oder weitaus überwiegendem
    Werbecharakter im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind grundsätzlich sowohl
    hinsichtlich der Bewirteten als auch hinsichtlich der eigenen Konsumationen zur Hälfte
    absetzbar. Die zu berücksichtigenden Tagesdiäten werden dabei bei Inlandsreisen um je
    13,20 Euro pro Mahlzeit (Mittag- bzw. Abendessen) gekürzt. Bei Auslandsreisen erfolgt
    entsprechend der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten bei einem
    Geschäftsessen pro Tag keine Kürzung, bei zwei Geschäftsessen steht nur ein Drittel des
    jeweiligen Höchstsatzes zu. Steht infolge kurzer Reisedauer insgesamt kein oder nur ein
    niedrigerer Betrag für den Verpflegungsmehraufwand zu, so ist die Kürzung mit diesem
    Betrag begrenzt. Eine „Hinzurechnung“ hat nicht zu erfolgen.

    #20957

    Hallo Martin!
    Danke für deine Antwort – d.h. es würde eigentlich bei einer Auslandsdienstreise immer etwas ausbezahlt werden müssen – auch wenn es „volle Verpflegung“ – also wirklich drei Mahlzeiten gibt (keine Brötchen – sondern Restaurant) gibt?
    Abend- und Mittagessen hätte bei diesem Mitarbeiter keinen Werbecharakter – er muß seine Mitarbeiter auf den anderen Standorten „besuchen“ – die Essen sind immer mit der Geschäftsführung oder den Mitarbeitern – selten mit Kunden.
    LG
    Ruth

    #20955
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Ruth!

    Richtig, bei voller Verpflegung im Ausland noch immer ein Drittel Tagsatz möglich.

    lg
    Martin

    #20956

    Danke schön
    LG
    Ruth

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