Verwarnung

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  • #15048
    seymoore
    Teilnehmer

      Hallo,
      habe einen Mitarbeiter (begünstigt Behinderter) der bei anderen Firmen schlecht über unsere Firma und seinen Job spricht. Wir haben mittlerweile von 2 Firmen Anrufe bekommen mit der Frage was bei uns los sei. Wir möchten den Mitarbeiter eine Verwarnung schreiben. Kann ich als Grund Vertrauensunwürdigkeit oder das Verraten von Betriebsgeheimnissen angeben? Bin mir sehr unsicher mit welchen Grund ich die Verwarnung schreiben soll.

      Kann mir bitte jemand helfen?

      lg
      Bibs

      #21348

      Hallo bibs!

      Vertrauensunwürdigkeit ist eine gute Idee.
      Der begünstigt Behinderte hat keinen besonderen Entlassungsschutz, somit zählt (wenn er Ang. ist) § 27 Abs. 1 Ang.G.

      LG

      #21347
      seymoore
      Teilnehmer

        Vielen Dank für die rasche Antwort.

        lg
        bibs

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