Vertragsbedienstete – Rückzahlung zuviel erhalterenes Gehalt

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  • #16209

    Lieber Herr Kurzböck!
    Liebe Forum-Kollegen!

    Ich bin Personalverrechnerin, aber hatte noch keine Erfahrung mit Vertragbediensteten. Jetzt habe ich (privat) von folgendem Fall gehört und wollte Ihre/Eure Meinung dazu hören:

    Eine Lehrerin wurde bei Dienstantritt falsch eingestuft. Von der Dienstnehmerin wurden Dienstzeugnisse verlangt, diese jedoch erst nach ca. 2 Jahren, nach neuerlicher Aufforderung, vorgelegt und man stellte fest, dass die Einstufung zu hoch war. Jetzt wird der Vertragsbediensteten jedes Monat 100,- NETTO für die nächsten 12 Monate abgezogen. Natürlich wollte sich die Lehrerin informieren und diese Rückverrechnung nicht einfach akzeptieren.

    Von der Gewerkschaft erhielt Sie die Info, dass das bei Vertragsbediensteten so üblich ist, ein Jahr rückzuverrechnen. Aber steht eine OGH Entscheidung nicht über allen Dienstnehmern in Österreich?

    Anbei der Text aus der OGH Entscheidung:

    5 Ob 33/69
    Entscheidungstext OGH 12.02.1969 5 Ob 33/69
    Beisatz: Die Rückstattung von irrtümlich angewiesenen Lohnbezügen kann dann nicht verlangt werden, wenn der Empfänger sie im guten GlaubenNächstes Suchergebnis erhalten und sie als redlicher Besitz Vorheriges SuchergebnisverbrauchtNächstes Suchergebnis hat. Keine Gutgläubigkeit bei unverhältnismäßiger Höhe des ausbezahlten Betrages. (T1)

    * Wenn die Einstufung zu Beginn nicht aufgrund von Dienstzeugnissen gemacht wurde und eine fiktive Einstufung herangezogen wurde, ist das kein verschulden des Dienstnehmers oder? (egal ob Vertragsbediensteter oder nicht)
    * Die Rückzahlung über ca. 1200,- NETTO (will gar nicht wissen wieviel Brutto) ist nicht rechtens oder?
    * Falls das stimmt – was kann man tun außer klagen, wenn sogar die Gewerkschaft das deckt?

    Ich hoffe Sie können mir/der Lehrerin weiterhelfen.

    MFG

    #23980

    Will mir keiner helfer oder weiß keiner was?!?!?

    #23981

    Liebe Personalverrechnerin!

    Abgesehen davon, dass sich wahrscheinlich nicht allzuviele PersonalverrechnerInnen im Forum „herumtummeln“, die mit Vertragsbediensteten zu tun haben, ist diese Frage nicht besonders gut geeignet, in einem Forum abgehandelt zu werden.

    Da es in solchen Fällen immer auf die genauen Details ankommt, wäre hier einer Beratung der Vorzug zu geben.

    LG

    #23982

    Danke für deinen Input aber ich sehe ein Forum wie folgt:

    Ein Forum im allgemeinen Sinn ist ein virtueller (Internetforum) oder realer Ort, wo Fragen gestellt und beantwortet werden und Menschen untereinander Ideen und Meinungen austauschen können. In kulturellen Zusammenhängen wird unter dem Wort also generell eine Begegnungs- und Kommunikationsstätte verstanden …

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Forum_%28Kultur%29

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