Versteuerung Zulage

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahre von andreaxxx.
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  • #15770

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zur Versteuerung einer 100%igen (ÜSt) Zulage:
    – diese wird gem. BV einer bestimmten Gruppe gewährt
    – sie wird für die Arbeit an Sonntagen gewährt, diese Sonntage stellen jedoch Regelarbeitstage dar, gem. Schichtplan

    Darf ich diese Zulage in §68/1 versteuern? Sind noch weitere Punkte zu beachten die für die Versteuerung relevant sind?
    Bzw wenn ich den Freibetrag in §68/1 ausgeschöpft habe, kann ich die Zulage in der 50%-Begünstigung im §68/2 versteuern wenn ich diesen Freibetrag noch zur Verfügung habe?

    Vielen Dank vorab für Eure Antworten!

    #22955

    Hallo Andrea!

    Ich sehe diese „Zulage“ als Sonntagszuschlag, der gem. § 68/1 zu behandeln wäre.
    Die SFN-Zuschläge können sogar freiwillig gewährt werden, ohne dass die Steuerfreiheit gefährdet wäre (siehe dazu auch „großer“ Ortner) RZ 328, Stand 1.1.2o1o).
    Es handelt sich dabei um keinen Überstundenzuschlag, somit scheidet die Behandlung (sofern § 68/1 ausgeschöpft ist) nach § 68/2 leider aus (siehe RZ 1147 LSt-RL).

    LG

    #22956

    Vielen Dank!!

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