Hallo,
ich hätte eine Frage zur Versteuerung einer 100%igen (ÜSt) Zulage:
– diese wird gem. BV einer bestimmten Gruppe gewährt
– sie wird für die Arbeit an Sonntagen gewährt, diese Sonntage stellen jedoch Regelarbeitstage dar, gem. Schichtplan
Darf ich diese Zulage in §68/1 versteuern? Sind noch weitere Punkte zu beachten die für die Versteuerung relevant sind?
Bzw wenn ich den Freibetrag in §68/1 ausgeschöpft habe, kann ich die Zulage in der 50%-Begünstigung im §68/2 versteuern wenn ich diesen Freibetrag noch zur Verfügung habe?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten!