Hallo,
ich muss mit 30. Juni 2013 eine Dienstnehmerin abrechnen, die in vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer geht. Sie wird erst 2014 60 Jahre.
12 Monate gesetzliche Abfertigung und 3 Monatsgehälter als freiwillige Abfertigung lt. Dienstvertrag.
1-1.-30.6. 2013 Monatsgehalt 4900,– + Sachbezug 177,75
1.7.-31.12.2012 Monatsgehalt 2430,–
Gesetzliche Abfertigung 12 Monatsentgelte Euro 70.732,92 mit 6 % versteuert (Grundlage letzter Monatsgehalt, kein Durchschnitt)
Freiwillige Abfertigung 3 Monatsgehälter 4900 x 3: 14.700,–
a) Viertelregelung
laufende Bezüge der letzten 12 Monate 43980,–:4 10.995,– mit 6 % versteuert
3.705,– als laufender Bezug nach LSt.Tabelle zu versteuern
Selbstkündigung, keine Auflösungsabgabe.
Die Dienstnehmerin möchte nach 3 Monaten als geringfügige Beschägtige wieder in der Firma arbeiten (90 Tage Frist).
Ist meine Abrechnung korrekt bzw. ist der Abstand von 3 Monaten mit Wiedereintritt für die GKK akzeptabel, damit die Abertigung günstig versteuert werden kann?
Danke für eure Hilfe und liebe Grüße
Marie