Versicherungspflicht GSVG, ASVG

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  • #13833

    Werte Forumsteilenehmer,

    ich bitte um Unterstützung bei folgendem Sachverhalt:

    Meine Tochter ist Studentin und verdient nebenbei wie folgt dazu:

    „Kleinen“ Gewerbeschein als Grafikerin in der GSVG geringfügig gemeldet – das geht sich auch locker für 2006 aus.

    Nun ist sie seit Oktober 2006 in einem Verlag als freie Dienstnehmerin tätig. Ebenfalls geringfügig jedoch nach dem ASVG.

    Sehe ich das richtig, dass sie bei uns weiterhin mitversichert sein kann und sie zwei voneinander unabhängige geringfügige Einkunftsarten haben kann.

    Einkommenssteuerrechtlich wird sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.

    Ich danke im Voraus für Ihre Kommentare!

    Elisabeth

    #18620
    N.

    Denke das geht.
    Da sie nicht voll versichert ist.

    🙂

    N.

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