Servus an alle,
ich bin durch Zufall, glücklicherweise, auf dieses Forum gestossen, denn ich habe eine Frage und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Unser Mitarbeiter (D1) verlässt per Ende August unsere Firma. Er wird künftig in derselben Branche tätig sein, sein neuer Aufgabenbereich beinhaltet jedoch das requirieren von neuen Kunden für das andere Unternehmen.
Eine Konkurrenzklausel können wir nicht geltend machen, da der DN in keiner führenden Funktion tätig war.
Ich habe nun zwar gelesen das Kundenlisten in die Verschwiegenheitspflicht fallen, in wieweit schützt uns das aber davor das der DN nicht doch vielleicht versucht unsere Kunden abzuwerben? Kann man das eventuell auch nachträglich in einer Vereinbarung festlegen und würde das im schlimmsten Falle auch vor Gericht gelten?
Danke im voraus für alle Infos und Tipps
lg. Karin