Verschlechterungsvereinbarung – Pendlerpauschale

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  • #13604

    Hallo!

    Ich habe gerade folgende Problemstellung: ein Klient macht mit einem Mitarbeiter eine Verschlechterungsvereinbarung aus, welche rechtswirksam ist. Es wird ein Nettolohn ausgemacht. Jedoch ist auch eine Pendlerpauschale zu berücksichtigen. Ist der Nettolohn nun inkl. oder exkl. Pendlerpauschale anzusehen?

    Danke,
    Caro

    #18076
    Martin
    Teilnehmer

    Servus Caro!

    Würde die Nettovereinbarung mit der Pendlerpauschale rechnen. Sie ist ja auch ein Bestandteil des Gehaltpakets vor der Verschlechterung.
    Weiß nicht, ob der Dienstnehmer die PP zurückziehen darf, um sie dann bei der Arbeitnehmerveranlagung abzusetzen.
    Das könnte u.U. mit der „Treuepflicht“ des DN verhindert werden, damit die PP weiter besteht.

    Grüsse
    Martin

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