Verpflichtung auf Bags umzusteigen

Startseite Foren Kollektivverträge Verpflichtung auf Bags umzusteigen

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Beiträge
  • #13616
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    wir kommen wahrscheinlich in den Genuss von unserem Gewerbe KV in den Bags umsteigen zu müssen (lt. Gesetz 01.05.06).

    Jetzt müssen wir für alle Beschäftigten eine Gegenüberstellung der Löhne/Gehälter alter KV – Bags machen.
    Hat irgendjemand darin Erfahrung wie das gemacht werden soll?
    Da es im Gewerbe 40 Wo-Std gibt und der Bags nur 38 gelten die bisherigen Gehälter für 40 Std jetzt für 38 Stunden (lt Wko), 38 Stunden sind jetzt meine 100% Basis und davon muss ich jetzt die Gehälter der Teilzeitkräfte berechnen. Bedeutet für alle eine ziemlich schöne Gehaltserhöhung.
    Im Gegensatz dazu muss ich die Leute im Bags richtig einstufen und Ihnen ihr richtiges Bags Gehalt gegenüberstellen.
    Die Mitarbeiter dürfen dann wählen in welchen KV sie wollen.
    Kann das mit der Umrechnung auch wirklich so o.k. sein?
    Da einige von uns (Sekretariat, BH,….) im alten KV besser verdienen werden diese wahrscheinlich nicht übertreten. Hat da schon jemand Erfahrung?
    Würde mich sehr über ein Feedback freuen!
    schönes WE
    Daniela

    #18097

    Hallo Daniela!

    Ich habe ebenfalls einen Klienten, dessen Dienstnehmer seit heuer dem BAGS unterliegen.
    Ich möchte dir zur Umrechnung empfehlen, einen aktuellen BAGS-Kollektivvertrag (falls du noch keinen hast) zuzulegen. Im § 41 findest du genau die Übergangsbestimmungen hinsichtlich Arbeitszeit und Entgelt.

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Falls nicht, dann bitte melden.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    #18098
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Wolfie,

    danke für deine Antwort. Ich habe den KV Bags und habe mir auch die Übergangsbestimmungen durchgelesen. Info von der wko zur Arbeitszeit: Die 38 Wo-Std gelten seit 01.05 für alle auch bestehende DV. Habt ihr das auch so gehandhabt?
    Bei den Übergangsbestimmungen steht unter B) …..es gelten die Bestimmungen dieses KV (Bags) mit Ausnahme der Bestimmungen z.B. UB/WR, Nachtarbeitszuschl., Zulagen u. Zuschläge,… heißt das, daß ich für bestehende DV die bisher geltenden Sätze nehmen muss bzw. kann?
    Wäre für mich für die „Optierungsaufstellung“ wichtig ob ich den Kolleginnen die alten Sätze anbieten kann bzw. ob ich doch die neuen nehmen muss!
    Würde mich sehr über deine Antwort freuen!
    lg
    Daniela

    #18099

    Hallo Daniela!

    Vorweg: der Sozialverein, den ich abrechne, gehört erst aufgrund der Satzungserklärung seit 01.05.2006 zum BAGS-KV. Weiters existiert in diesem Verein ein Betriebsrat.

    Die Wochenarbeitszeit wurde bei diesem Verein vorläufig (nach der Übergangsbestimmung im § 41) ab 01.05.2006 auf 39 Wochenstunden (bzw. anteilsmäßig für die Teilzeitkräfte) reduziert. Ab 01.01.2007 erfolgt dann die Reduzierung auf 38,5 Wochenstunden und ab 01.01.2008 auf 38 Wochenstunden.

    Zur Entgeltumstellung:
    Es gelten die ursprünglichen Entgeltbestimmungen (wie du richtig im Punkt B gesehen hast) weiter. Allerdings müsst ihr wirklich eine „Optierungsaufstellung“ den MitarbeiterInnen zur Verfügung stellen und die müssen dann innerhalb von 6 Monaten entscheiden, ob sie in den BAGS optieren oder nicht. Will ein Dienstnehmer die bisherigen Entgeltbestimmungen weiterhaben, so steht ihm eine etwaige BAGS-Ist-Erhöhung immer zu und er darf halt mit seinem Gehalt nicht unter den BAGS-KV rutschen (ist eigentlich logisch).

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    #18100
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Wolfi,

    hab jetzt erst deine Nachricht gelesen. Recht herzlichen Dank für die Infos, werd mal sehen wies bei uns weiter geht.

    Gruß
    Daniela

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.