Verlängerung der Karenz über 2 Jahre hinaus!

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  • #16289

    Hallo!

    Ich würde meine Karenz von den 2 Jarhren auf 2,5 verlängern! Wann muss ich spätestens dies meinem Arbeitgeber mitteilen?

    Habe im Portal der Arbeiterkammer fogendes Schreiben gefunden – kann ich dieses so verwenden?

    Vereinbarung

    Zwischen Frau/Herrn …… und der Fa. ……… wird folgendes vereinbart:

    Die bis ……..ursprüngliche vereinbarte Karenz wird bis ………verlängert.

    Es gelten weiterhin die Bestimmungen des MSchG bzw. des VKG sowie des § 23 a AngG.

    Vielen Dank im Voraus!

    #24143

    Hallo Simone!

    Nein, diese „Karenzverlängerung“ ist in Wahrheit ein unbezahlter Urlaub und somit NICHT durch das MSchG geschützt.

    LG

    #24144

    Gibt es dann ein anderes Schreiben, dass ich verwenden kann?

    #24145

    Hallo Simone!

    Auf der Homepage der WKO ist ein „richtiges“ Muster.
    Geht zum Download aber nur im „eingeloggten“ Zustand.

    Siehe hier:
    http://portal.wko.at/wk/startseite_th.wk?dstid=0&sbid=137

    LG

    #24146
    JB1

    Ich würde dir empfehlen, mit deinem Vorgesetzten direkt zu sprechen. Ich mag es nicht besonders (aber das ist meine persönliche Ansicht), wenn DN ein solches Schreiben einfach schicken, als wäre es eine Selbstverständlichkeit, dass man als DG diese Verlängerung akzeptieren muss. Dem ist nämlich nicht so. DN haben darauf keinen gesetzlichen Anspruch. Daher gibt es in diesen Fällen auch keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Ich würde daher ein Gespräch vorziehen, dass man die Vereinbarung dann schriftlich festhalten sollte, ist aber jedenfalls zu empfehlen.

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