Verkürzte Lohnsteuer/DB – Mithaftung DN?

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    brigit28
    Teilnehmer

    DN wird der Beitragstäterschaft gem. § 11 FinStrG beschuldigt, da gegen § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG verstoßen wurde und LSt/DB verkürzt wurde. Inwieweit kann der DN überhaupt der Beitragstäterschaft an der Verkürzung der Abgaben durch den DG belangt werden? Kann der DN zur Haftung der Lohnsteuer/DB/DZ herangezogen werden?
    Bitte um eure Hilfe
    LG

    #20333

    Hallo Brigitte!

    Bin jetzt absolut kein Rechtsexperte auf diesem Gebiet – aber gem. § 33 FinStrG macht sich nur derjenige der Abgabenhinterziehung schuldig, der MIT VORSATZ gehandelt hat.

    Wenn dem nicht so ist (z.B. „nur“ eine Fahrlässigkeit gegeben ist), sollte Rechtshilfe in Anspruch genommen werden.

    Mehr kann ich dazu auch nicht sagen, habe allerdings eine Kollegin, die Spezialistin für diesen Bereich ist und, wenn nötig, für dich auch kontaktieren könnte.

    LG

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