Lieber Herr Ortner!
Da hab ich ja wieder schöne Auskünfte von den zuständigen Stellen erhalten.
Am FA hatte man mir gesagt, dass die DB-Befreiung NICHT zutrifft und hat den FLAG zitiert (Ich bin leider erst morgen wieder in der Kanzlei und kann nichts Näheres aus dem Gedächtnis wiedergeben. Möglicherweise §41/4f? Arbeitslöhne von Personen, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der dem Monat folgt, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. ?) Die DNin ist im Mai 2004 sechzig geworden und mit Juni deshalb in Pension gegangen.
Aber der LSt-Prüfer hat wenigstens gemeint, ich solle am Besten eine schriftliche Anfrage machen. Das hab ich auch schon getan. Die Frage ist nur, wann ich darauf Antwort erhalten werde. Die Vergleichszahlung musste ja schon bezahlt werden. Es gab natürlich eine Frist.
Bei der WGKK hat mir dieser Beitragsprüfer das allerdings ganz ohne Zweifel so gesagt. Ich werde ihn nochmals anrufen und nachfragen.
Recht herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Liebe Grüße
Ingrid Bladeck