Vergleichszahlung Austritt 2008 –

Startseite Foren Kollektivverträge Vergleichszahlung Austritt 2008 –

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #15203

    S.g. Forums Mitglieder!

    Ich stehe vor folgenden Problem:

    Muss einen Austritt 2008 aufgrund einer Klagsschrift eine freiwillige Abfertigung in Form einer Vergleichzahlung von Brutto 3.500,– nachzahlen. Habe keine ursprünglichen Forderungssummen zur Verfügung.
    Erfolgt die Steuerberechnung mit 6 % oder in tabellarischer Form? (Infoquelle?)
    Erfolgt ein SV Abzug (bzw. ev. Weiterversicherung?) (Infoquelle?)

    Herzlichen Dank für Eure Antwort!

    LG
    Christian1973

    #21656

    Frewillige Abfertigungen sind mit 6 % zu versteuern, soweit sie (zusammen mit anderen sonstigen Bezügen) ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate nicht übersteigen (§ 67 Abs 6 EStG).

    Abfergtigungen zählen nicht zum Entgeltbegriff des ASVG (§ 49 Abs 3 Z 7 ASVG), bewirken daher keine Verlängerung der Pflichtversicherung.

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.