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- Dieses Thema hat 7 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 Jahre, 11 Monate von Roland.
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27.12.2005 um 14:23 Uhr #13270
Hallo liebe Kollegen/innen!
Es geht um eine aussergerichtlichen Vergleich.
Der DN hat die Kündigung angefochten aufgrund seines Alters.
Es wurde eine Einigung getroffen mit Zahlungen einer „freiwilligen Abfertgiung“ von brutto 700,–.
Der DN ist bereits ausgetreten per 31.08 mit sämtlichen Ansprüchen wie gesetzl. Abfertiungen da Abf. alt etc. Er hat keine Forderungen der Vergangenheit gestellt.Wie ist solzialverichtungsrechtlich vorzugehen?
Sv-Verlängerung wie bei einer KÜ-Entschädidgung oder vielleicht doch SV-frei wie bei einer freiwilligen Abfertigung?
Vielen Dank im voraus
27.12.2005 um 14:24 Uhr #17252Hallo Ulrike!
Meines Erachtens ist das kein ‚Vergleich‘, weil es ja nicht um strittige Ansprüche aus der Vergangenheit geht.
Daher würde ich das Modell ‚freiwillige Abfertigung‘ wählen. In der RZ 1087 LST-RL steht: „Sonst. Bezüge gem. § 67/(6) müssen bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen und durch die Beendigung des Dienstverhältnisses verursacht sein……Freiwillige Abfertigungen und dgl. können auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses steuerbegünstigt behandelt werden, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens 12 Monate nach Beendigung des DV) anfallen.“
Somit sollte hoffentlich alles klar sein:
SV: Beitragsfrei gem. § 49/(3) Z. 7
LSt: Sonst. Bezug gem. § 67/(6)
DB, DZ und Komm.St.: FreiLG Roland
26.1.2012 um 13:01 Uhr #17253biggiTeilnehmerIch habe jetzt auch einen Fall von Kündigungsanfechtung (ist bei Gericht) – Austritt im Vorjahr.
Jetzt wird ein Vergleich ausgehandelt.
Wenn wir uns auf eine freiwillige Abfertigung einigen, kann ich die aber meines Erachtens nicht mit 6 % versteuern, sondern muss die 1/5-Regelung anwenden.
Unter RZ 1103 der Lohnsteuerrichtlinien steht: Zahlungen im Zusammenhang mit einer Kündigungsanfechtungsklage sind als Vergleichssumme zu versteuern. (siehe Link)
http://www.lohnsteuerverein.at/lohnsteuer/19_bezuege_1050.htm#1911
Die freiw. Abf. kann ich aber sv-frei lassen?
Wenn wir uns auf einen späteren Austritt einigen – ist auch ein Vorschlag – ist vor „1/5-Besteuerung“ der Gehaltssumme SV für lfd. Bezug sowie für SZ abzuziehen (Aufrollung in richtige Monate) und der DG muss auch seine Beiträge zahlen?
Ich weiss, dass Vergleiche heikel sind und ohne genaue Angaben nicht viel gesagt werden kann. Ich will auch nur eine prinzipielle Bestätigung bzw. Korrektur meiner Ansichten.
Liebe Grüße
Biggi
27.1.2012 um 9:20 Uhr #17254Hallo biggi!
Da hat sich in den letzten Jahren tatsächlich einiges getan!
Lohnsteuer:
Die „freiwillige Abfertigung“ kann man in solchen Fällen tatsächlich „vergessen“.
Es wird wohl eher ein „Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Perioden“ rauskommen (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG), owohl die RZ 1103 hier einen „Vergleich“
sieht.
Meine Ansicht begründet sich auf folgende UFS-Judikatur:
UFS Wien RV/0925-W/09 v. 26.04.2010.SV:
Wenn es sich bei deinem AN um einen „kündigungsgeschützten“ DN oder um einen DN, der die Kündigung anficht, handelt, dann haben wir eine Judikatur (VwGH 2006/08/0274 vom 9. September 2009, sowie VwGH 2007/08/0158 vom 18. November 2009) –> sv-freie Abgangsentschädigung.LG
27.1.2012 um 10:32 Uhr #17255biggiTeilnehmerLieber Roland!
Danke für Deine Antwort.
Nach allem was ich gelesen habe, geht freiwillige Abfertigung nur, wenn diese gefordert wird bzw. vereinbart war.
Wenn wir jemanden los werden wollen, der leider die Kündigung als sozialwidrig (Alter) anfechten kann, ist dann eine plötzliche freiw. Abfertigung nicht glaubwürdig.
Da ist unser Rechtsanwalt, der von steuerbegünstigter Abfertigung redet, nicht am letzten Stand der Dinge.
Liebe Grüße
Biggi
27.1.2012 um 10:57 Uhr #17256Hallo biggi!
Jawohl, in diesem Fall schließe ich die freiwillige Abfertigung ganz sicher aus.
Für dich somit alles klar?
LG
27.1.2012 um 11:43 Uhr #17257biggiTeilnehmerDanke nochmals.
Prinzipiell ist nun alles klar.
Details lassen sich dann schwer im Forum lösen, die müssen mit unserem Rechtsanwalt u. ev. anderen Fachleuten persönlich geklärt werden.
Ich wollte nur soweit gut gerüstet sein, um die richtigen abrechnungstechnischen Konsequenzen aus den möglichen Vereinbarungen ziehen zu können. Die Einigung kann ja nur unter Vorlage der entsprechenden Zahlen – was kriegt der DN, was kostet es dem DG – zustandekommen.
Liebe Grüße
Biggi
28.1.2012 um 22:43 Uhr #17258Hallo biggi!
Genau – viel Erfolg bei der Umsetzung.
LG
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