Vergleichssumme

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  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahre von Jogger37.
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    Beiträge
  • #16437
    Jogger37
    Teilnehmer

    Liebes Forum!
    Eine heikle Sache für die Experten!
    Wir trennen uns einvernehmlich mit 29.2.2012 von einem Mitarbeiter, mit dem wir laufend prozessieren. Wir haben uns zu einem Vergleich entschlossen und zahlen ihm
    Euro 20000,– für erlittenen Schaden durch Arztkosten und Schmerzensgeld für Mobbing und Euro 10000,– für etwaige Gehaltseinbußen und Anwaltskosten.
    Mitarbeiter unterliegt nicht der MVK. (Abfertigung und Urlaubsersatzleistung wird normal bezahlt)
    Wie ist die die Vergleichssumme zu behandeln. SV- bzw. LSt-rechtlich. Vor allem wegen der Zahlung für Arztkosten und Schmerzensgeld.
    Finde leider keine Lektüre bzw. Beispiele dafür.

    Herzlichen Dank
    lg
    peter

    #24377

    Hallo Peter!

    Was war denn das Klagsbegehren?

    LG

    #24378
    JB1

    da fällt weder sv noch lst an – es ist kein vorteil aus dem dienstverhältnis, sondern schadenersatz.

    #24379
    JB1

    9.1.3.9b Entschädigungen nach dem Gleichbehandlungsgesetz
    656b
    Ist der Arbeitgeber bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes iZm einem Arbeitsverhältnis (Begründung des Arbeitsverhältnisses, Festsetzung des Entgelts, beruflicher Aufstieg, usw.) gegenüber dem Arbeitnehmer zum Ersatz des Vermögensschadens und zu einer Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung verpflichtet, stellt nur der Ersatz für den eingetretenen Vermögensschaden eine steuerpflichtige Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit dar. Der als Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung zu leistende Betrag ist als immaterieller Schadenersatz nicht steuerbar. Wurde ein Gesamtbetrag zugesprochen, ist dieser – mangels Unzulässigkeit der Aufteilung im Schätzungswege – zur Gänze den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen. >

    #24380
    JB1

    nur der vollständigkeit halber: meine ausführungen beziehen sich nicht auf die gehaltseinbußen.

    #24381
    Jogger37
    Teilnehmer

    Liebes Forum!
    Herzlichen Dank

    lg
    Peter

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