Hallo Carmen!
Absolut richtig – das kann nur sv-frei sein und LSt mit 6% (eventuell Quotientenmethode!).
Hm, L16:
Da kann ich höchstens eine Vermutung äußern.
Nachdem der 15. Februar schon Geschichte ist, kann ich nicht mehr ins alte Jahr rein.
Somit Ausstellung des L16 für 2010, da würde ich den Kalendermonat der Zahlung nehmen, also wenn Zahlung z.B. im März, dann Ausstellung des L16 für den Zeitraum 1. – 31. März, den Abfertigungsbetrag unter Bruttobezüge rein (KZ 210).
Dann in der KZ 226 praktisch wieder „raus“, bleibt nichts über für die KZ 245.
Unterhalb unter insgesamt einbehaltener LSt kommt dann der LSt-Betrag von den 6% rein, genauso unterhalb (abzüglich LSt mit festen Sätzen gem. ….), somit anrechbare LSt (KZ 260) ebenfalls 0.
Das wäre für mich „logisch“. Wenn jemand andere Vorschläge hat, bitte nur her damit!
LG