Verfall von Überstunden

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  • #15209

    Hallo,
    hätte folgende Frage: gibt es eine gesetzliche Regelung (im KV steht nichts drin), ob Überstunden die sich in den letzten 5 Jahren angesammelt haben, nicht in Zeitausgleich konsumiert und auch vom DN nicht zur Auszahlung urgiert wurden, verfallen können ?

    Danke

    #21670

    Hallo Schwarzbach,

    wenn der KV keine Verfallfristen vorsieht, bleibt die Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 1486 AGBG. Während der Verfall mit Ablauf der Frist automatisch eintritt, muß man – z.B. bei Gericht – den Eintritt der Verjährung ausdrücklich geltend machen.

    LG
    Mathias

    #21671

    Danke Mathias für die flotte Antwort.

    lg

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