Hallo liebe Forumsteilnehmer,
was meint Ihr zu folgendem Fall:
Ein Arbeitnehmer hat im laufenden Urlaubsjahr (Beginn 1.3.06) bereits zwei Wochen Urlaub konsumiert.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben außerdem bereits vor einiger Zeit Urlaubskonsum von drei Wochen für den September vereinbart. Nun hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer per Ende Juli gekündigt.
Es kann daher nicht mehr zum Urlaubskonsum kommen, obwohl dieser bereits vereinbart war.
Was kriegt der Arbeitnehmer nun, eine aliquote Urlaubsersatzleistung? Oder kann er Abgeltung des gesamten Jahresurlaubs verlangen, weil der Arbeitgeber durch die Kündigung den Konsum des BEREITS VEREINBARTEN gesamten Urlaubs vereitelt hat???
Auf den ersten Blick erschien mir die Antwort sonnenklar: bloß aliquote UEL natürlich. Aber nun bin ich doch ein wenig ins Grübeln gekommen, ob der Arbeitnehmer nicht womöglich die Abgeltung des gesamten Jahresurlaubs verlangen könnte.
Was meint Ihr?
Freue mich über jegliche Diskussionsanregung.
Schöne Grüße,
Clara