Verein – KV – Betriebsrat

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  • #14364

    Hallo,

    da laut § 3 Abs. 1 Z 16b EStG Tagesgelder nur dann abgabenfrei sind, wenn der DG dazu verpflichtet ist, hätte ich folgende Frage:

    Ein Verein hat weder einen KV noch einen Betriebsrat (20 DN). Ich bin mir nicht sicher, ob ein Verein überhaupt einen KV abschließen bzw. einen Betriebsrat gründen kann? Dieser Verein ist kein WK-Mitglied, es gibt auf Arbeitgeberseite keinen KV-fähigen Partner ?….

    Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder eine Idee dazu hätte.

    LG
    Brigitte

    #19759

    Hallo Brigitte!

    Leider – in deinem Fall ist die geforderte lohngestaltende Vorschrift nicht möglich.
    Hier bedarf es eines Betriebsrats, um eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.
    Es wurde zwar ab 2008 ein neuer Passus reingenommen, dass auch eine Vereinbarung mit allen DN oder bestimmten Gruppen von DN eine lohngestaltende Vorschrift ist, sofern ein kv-fähiger Vertragsteil auf der AG-Seite fehlt (gerade für Vereine, aber NUR bei WENIGER als 5 DN –> wenn also auf Grund der zu niedrigen DN-Zahl kein BR errichtet werden kann!).

    LG

    #19760

    Hallo Roland,

    danke für deine Antwort – ich hab es mir fast so gedacht. Ich glaube, dass für uns die Installierung eines Betriebsrates die beste Lösung wäre. Weißt du, ob das sehr aufwendig ist und wo ich mich darüber informieren bzw. beraten lassen kann?

    LG
    Brigitte

    #19761

    Servus Brigitte!

    Zwei Anlaufstellen: AK und ÖGB
    Hier gleich ein Link, wo du dich vorab informieren kannst:

    http://www.arbeiterkammer.com/www-387-IP-1949.html

    Schöne Grüße

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