die Stundensätze unserer Arbeiter variieren sehr stark, da es davon abhängt, wo DN eingesetzt wird. Werden laufend Stunden aufgebaut, so haben wir das immer so gehandhabt, dass die Menge x Stundensatz mitgeschrieben wurde und dann bei Auszahlung nach first in first out ausbezahlt wurden. Es ist organisatorisch ein extremer Aufwand.
Nach Rücksprache mit der GKK könnte man das Thema so lösen, dass der Durchschnittsatz der letzten 13 Wochen herangezogen werden kann. Laut KV gibt es 2 Beobachtungszeiträume im Jahr – also 6 Monate. zu den beiden Stichtagen werden Stunden ausbezahlt.
Dürfen die ausbezahlten Stunden (nur Grundlohn, da Zuschläge immer im aktuellen Monat ausbezahlt werden) aufgerollt werden, wenn wir diese eindeutig zuordnen können?
Der Einfachheit halber möchten wir aber umstellen auf Auszahlung im Aufzahlungsmonat und keine Rollung mehr. Sollte jemand über die Höchstbeitragsgrundlage kommen, teilen wir die Stunden auf 2 Monate auf. laut GKK ist das kein Problem. Könnten wir seitens der Finanz ein Problem bekommen?
bitte um eure Meinung