Urlaubszuschuß im Dezember- im Eintrittsjahr

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  • #15478
    Jenny
    Teilnehmer

      Liebe KollegInnen!

      Laut KV muß der Urlaubszuschuß im Eintrittsjahr bis spätestens November bezahlt werden.
      Wenn jemand z.b. im September eintritt, würde die Auszahlung von UZ + WR im November eine Überschreitung des Jahresssechstels im November (UZ + WR) bedeuten.
      Lösung: Auszahlung des Urlaubszuschuß im Dezember.

      Habt ihr Bedenken wegen „mißbräuchliche Gestaltungsmöglichkeit“ o.ä.?
      Könnte es zu Problemen bei einer GPLA kommen? Von SV-Seite kaum, da ja alle SV-Beiträge bezahlt werden. (im Nov. oder Dez. ist nebensächlich)
      Aber die Verschiebung der Zahlung in den Dezember nur für die Ausnutzung des Jahressechstels und geringerer Lohnsteuer? (Zuflußprinzip!?)

      Danke
      Jenny

      #22274

      Servus Jenny!

      Meines Erachtens kann diese Vorgangsweise keine Probleme verursachen, in der Lohnsteuer keinesfalls und in der SV wohl auch kaum wegen der Verschiebung um 1 Monat (und damit etwas zu spät entrichteten Beiträge).

      LG

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